Angriff gegen Journalisten- Prozess gegen Dortmunder Neonazi
Am Donnerstag, den 18.06.2015 startete gegen André P., einen bekannten Dortmunder Neonazi, ein Prozess wegen Angriffe auf einen Journalisten nach der Nazidemo am 23. August 2014 und am 7. Januar 2015 auf eine Reporterin nach einer Bürgerversammlung zur Flüchtlingsunterbringung in Eving. André P. erwarten noch zwei Verfahren wegen Widerstands gegen Polizeibeamte.
Der Prozess ist auf großes Interesse gestoßen und musste kurzfristig in einen größeren Gerichtsraum verlegt werden. Sitzplätze waren trotzdem nicht ausreichend.
Auch ein rechtes Publikum ist zahlreich erschienen um die Unterstützung für den Angeklagten zu demonstrieren. Vor der Sicherheitskontrolle ist es zu wörtlichen Auseinandersetung gegenüber Journalisten und gekommen.
Laut Zeugen- und Opferaussagen sollte André P. die Journalisten beschimpft und angegriffen haben. Sein Verteidiger, der Rechtsanwalt André Picker, der ihn bei allen vier Verfahren begleiten wird, erklärte sein gewaltgeladenes Verhalten als Notwehr gegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Die Richterin Andrea Deiters hat für die nächste Sitzung weitere Zeugen vorgeladen.
Der Prozess wird am 3. Juli fortgesetzt.
Ausführliche Informationen zum Prozessauftakt und den Vorwürfen:
„Was stoppt rechte Hetze?“- Stadtgespräch in das WDR Studio verlegt (!)
Das am Donnerstag, den 18.6.2015 geplante Stadtgespräch wurde kurzfristig aus dem Rathaus in das WDR Studio verlegt. Der Grund dafür war eine nicht einzuschätzende Sicherheitslage.
Die Sendung fand ohne Publikum und nur mit Hörerbeteiligung via Telefon und E-mail statt.
Dortmunder kritisieren WDR-Entscheidung und Konzept.
Mehr im ausfürlichen Bericht der Nordstadtblogger hier: Demokraten kritisieren WDR scharf: Absage als Bankrotterklärung vor Nazis – Rufschädigung an Dortmund
Kritik: Revisionsverfahren des Dortmunder Mc Donald Überfalls
Ein Jahr nach dem Urteil und fast 3 Jahre nach dem Vorfall fand am 9.4.2015 fand das Revisionsverfahren des Dortmunder Mc Donald Überfalls vor dem Dortmunder Landgericht statt.
Es handelt sich hierbei um einen Vorfall in der MC Donald Filiale am Dortmunder Hauptbahnhof. Eine Gruppe, deren Mitglieder Dortmunds rechter Szene zuzuordnen sind, verletzte dort durch Tritte und Schläge eine junge Frau. Die Urteile aus der Verhandlung finden Sie hier
Durch die Prozessbeobachtung muss eine sehr kritische Bilanz des Revisionsverfahrens gezogen werden. Gestützt werden diese Folgerungen durch das Verhalten der Beweisaufnahme der Strafkammer des Landesgerichtes Dortmund sowie den im Gerichtssaal offen angebotenen Deals der Staatsanwaltschaft mit den Angeklagten. Weiterlesen
Urteile im Hirsch-Q Prozess
Am Dortmunder Landgericht wurden heute am 7. Mai 2014 im Saal 24 die beiden letzten Angeklagten des Hirsch-Q Prozesses verurteilt.
Da beide Angeklagten aufgrund gescheiteter Revisions-Anträge aus anderen Gerichtsverfahren eine Freiheitsstrafe zu erwarten hatten, wurden ihre Verfahren bei der bisherigen Urteilsverkündung des Hirsch-Q Prozesses am 30 Mai abgetrennt. Neben zahlreichen Beobachtern der Urteilsverkündung fanden sich auch einige Prozessbeobachter der rechten Szene wie einige bisher verurteilte Personen aus dem Hirsch-Q Prozess auf den Besucherplätzen. Weiterlesen
Hirsch-Q-Prozes: Urteilsverkündung
Zur Urteilsverkündung fanden sich eine große Zahl Prozessbegleiter im Zuhörerraum des Gerichtssaals 130 ein. Erfreulich ist auch, dass nur sehr wenige Sympathisanten des rechten Spektrums anwesend waren. Auch das Presseaufgebot war höher als bei vorausgegangenen Verhandlungen. Einige der Angeklagten machten einmal mehr durch ihre Kleidung auf Ihre rechtsextreme Gesinnung aufmerksam.
Zu Beginn der Urteilsverkündung, verlas der Vorsitzende Richter einen Beschluss des Bundesgerichts. Folgender besagt, dass aufgrund eines gescheiterten Revisionsverfahrens, die Verfahren für Herrn G. und Herrn S.K. abgetrennt wurden, und sie in Zurechnung, mit den nun frisch erhaltenen Beschlüssen des Bundesgerichtshofes vom 25.3.2014, am 7. Mai 2014 im Saal 24 um 9.15 Uhr am Dortmunder Landgericht gesondert verurteilt werden. Weiterlesen
WDR Dortmund, 30.04.2014
16. April 2014 – Rassistischer Hintergrund beim Angriff auf eine Frau in der McDonalds-Filiale am Dortmunder HBF?
Ein ausführlicher Bericht zur Urteilverkündung
Am Dortmunder Jugendschöffengericht erging heute die Urteilsverkündung gegen die Angeklagten des Übergriffs in der McDonalds Filiale am Dortmunder HBF.
Nachdem alle am Verfahren beteiligten Personen von Richter Herrn Dr. B. über ihre Rechte belehrt wurden, eröffnete er den Prozess. Sehr positiv viel auf, dass viele Besucher erschienen, um sich mit der Geschädigten zu solidarisieren. Auch waren keine Personen anwesend, welche der rechten Szene zuzuordnen wären.
Der Staatsanwalt verlas zunächst seine Rekonstruktion zum Tathergang sowie die vorgeworfenen Straftaten der Angeklagten (Mehr Informationen hier). Weiterlesen
Urteil im McDonalds Prozess-Teilnehmer des Workshops berichten
Am 16.4.14 wurde am Amtsgericht Dortmund vor dem Jugendschöffengericht der 2. Prozesstag im so genannten McDonaldsprozess verhandelt.
Angeklagt wurden Beschuldigter B. und Beschuldigte K. wegen schwerer Körperverletzung bzw. Beihilfe zu schwerer Körperverletzung auf eine junge Studentin (Geschädigte 1 und Nebenklägern) mit afrodeutschem Hintergrund. Das Gericht konnte keine rechtsradikale Motivation für die Tat feststellen.
Gleichzeitig stehen die beiden Angeklagten ebenfalls im „Hirsch-Q-Prozess“ (Infos zum Hirsch-Q hier) vor Gericht. Ein weiteres laufendes Verfahren einer dritten Beteiligten wird gesondert verhandelt. Weiterlesen
Teilnehmerinterview McDonald Prozess (16.04.2014)
Am 16.04.2014 waren wir gemeinsam mit dem Projekt „Prozessbeobachtung: Demokratie und rechte Gewalt II“ im Amtsgericht in Dortmund bei dem 2. Verhandlungstag des so genannten McDonald Prozesses. Eine dunkelhäutige Frau wurde im Mai 2012 am Dortmunder Bahnhofsrestaurant McDonalds angegriffen. Angeklagt wurden drei Personen. Tatvorwurf war schwere Körperverletzung und Beihilfe zu schwerer Körperverletzung. Eine dritte Täterin (M.), war als Zeugin im Verfahren geladen. Da sie sich durch Ihre Aussage selbst belasten könnte, hat sie von ihrem Schweigerecht gebrauch gemacht. Sie wird eventuell gesondert vor der Jugendgerichtskammer angeklagt, da sie zum Zeitpunkt des Geschehens nicht volljährig war. Weiterlesen